Allgemeine Einkaufsbedingungen

Hier können Sie unsere aktuell gültigen Allgemeinen Einkaufsbedingungen lesen, die für alle Bestellungen der Otto Bock HealthCare GmbH und Otto Bock HealthCare Deutschland GmbH gelten. Gern beantworten wir hierzu auch Ihre Fragen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an unseren Strategischen Einkauf.

Mann liest Einkaufsbedingungen.

1. Allgemeines


1.1
Für alle Leistungen des Zulieferers an Otto Bock HealthCare GmbH, Otto Bock HealthCare Deutschland GmbH und Otto Bock Mobility Solutions GmbH (nachfolgend OTTO BOCK genannt) gelten ausschließlich diese Bedingungen, soweit nicht anders vereinbart. Sie gelten auch, falls der Zulieferer insbesondere bei Bestellungsannahme oder Auftragsbestätigung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist.

1.2
Ein Vertrag kommt mit Eingang der schriftlichen Annahme der unterzeichneten Bestellung (auch per Fax oder E-Mail) innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch 7 Werktage nach Absendung der Bestellung zustande. Eine verspätet eingehende Annahme gilt als neues Angebot. OTTO BOCK widerspricht bereits jetzt der Geltung einer Annahme mit Änderung des Preises, der Zahlungsbedingungen und der Warenbeschaffenheit sowie Ort und Zeit der Lieferung. Mündliche Bestellungen sind nur verbindlich, soweit eine schriftliche Bestellung folgt.

1.3
Mit Annahme bestätigt der Zulieferer die Prüfung der Bestellung auf technische Unklarheiten insbesondere bei Verwendung der Nomenklatur des Zulieferers.

1.4.
Gewähren gesetzliche Regelungen weitergehende Rechte als sie OTTO BOCK nachfolgend zustehen, so ersetzen diese insoweit die Einkaufsbedingungen.

2. Preise, Zahlung


2.1
Die der Bestellung zugrundeliegenden Preise sind Festpreise.

2.2
Die Zahlung erfolgt 30 Werktage mit 3 % Skonto oder 60 Werktage netto nach Eingang der Rechnung, sofern nicht individuell Abweichendes vereinbart ist. Die Zahlung erfolgt rechtzeitig, wenn OTTO BOCK die Zahlung fristgemäß veranlasst.

2.3
Forderungen gegen OTTO BOCK dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.

3. Liefertermine


3.1
Die in der Bestellung angegebenen Lieferfristen oder -termine sind verbindlich und beziehen sich auf den Zeitpunkt des Wareneingangs bei OTTO BOCK. Für die Fristberechnung gilt das Bestelldatum.

3.2
Erkennt der Zulieferer die Gefahr der von ihm zu vertretenden Nichteinhaltung von Lieferfristen oder -terminen, so hat er OTTO BOCK unverzüglich zu informieren.

3.3
Nach Erhalt einer Mitteilung nach 3.2 und nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen, im Regelfall nicht länger als 14 Werktage dauernden Nachfrist zur/zum Lieferfrist/-termin, ist OTTO BOCK ohne Weiteres berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und durch Ersatzbeschaffung entstehende Mehrkosten ersetzt zu verlangen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Nennt der Zulieferer keine/keinen Lieferfrist/-termin und würde OTTO BOCK durch die Verzögerung in Lieferverzug geraten, so stehen die vorgenannten Rechte von OTTO BOCK bereits nach der Mitteilung nach Ziffer 3.2 zu. Die Entgegennahme einer verspäteten Lieferung stellt keinen Verzicht auf die vorgenannten Rechte dar.

3.4
Es bleibt OTTO BOCK vorbehalten, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes je angefangener Woche Verzögerung, jedoch nicht mehr als 10 %, zu verlangen, wobei weitergehende gesetzliche Ansprüche vorbehalten bleiben (ein geleisteter pauschalierter Schadensersatz wird auf gesetzliche Schadensersatzansprüche angerechnet). Dem Zulieferer steht es frei nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3.5
Die Annahme einer verzögerten Leistung bedeutet nicht Verzicht auf Ansprüche durch OTTO BOCK.

4. Lieferung/Verpackung


4.1
Die Produkte sind frei Haus einschließlich Verpackung zu liefern. Sollte OTTO BOCK im Ausnahmefall die Versandkosten übernehmen müssen, so ist OTTO BOCK jeweils vorab und separat zu informieren, damit ein Frachtdienstleister beauftragt werden kann (Routing-Order); eine Transportversicherung auf Kosten von OTTO BOCK darf in keinem Fall abgeschlossen werden.

4.2
OTTO BOCK kommt seiner Pflicht zur Wareneingangsprüfung ausreichend nach, wenn die Produkte innerhalb von fünf Werktagen durch Stichproben untersucht werden. Transportschäden werden umgehend angezeigt.

4.3
Die Durchführung einer Teillieferung bedarf der Zustimmung durch OTTO BOCK.

4.4
Der Zulieferer hat fachgerecht entsprechend der Produktbeschaffenheit und der gewählten Beförderungsart auf seine Kosten zu verpacken. Hat OTTO BOCK ausnahmsweise Verpackungskosten zu tragen, so berechnet der Zulieferer diese zu Selbstkosten; bei Rücksendung (unfrei) der Verpackungen sind mindestens zwei Drittel der Selbstkosten gutzuschreiben.

5. Sicherheitsbestimmungen, Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter


Alle Produkte werden unter dem Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) an OTTO BOCK geliefert. Die sich daraus ergebenden Verpflichtungen zur Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen werden beachtet.

6. Produktbeschaffenheit, Gewährleistung


6.1
Der Zulieferer leistet für die in der Bestellung vorgegebene Beschaffenheit Gewähr; dort gesondert hervorgehobene Merkmale gelten als zugesicherte Eigenschaften. Diese vertragliche Beschaffenheit bestimmt sich nach dem Maßstab des Stands von Wissenschaft und Technik. Die Produkte haben ohne gesonderten Hinweis den einschlägigen europäischen Vorschriften, ihren nationalen Umsetzungsregelungen sowie den entsprechenden technischen Normen in vollem Umfang zu entsprechen, auch wenn auf Grundlage dieser Vorschriften keine Konformitätsbewertung notwendig sein sollte.

6.2
Der Zulieferer sichert zu, dass die Produkte keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzen. Dieser Zusicherung bedarf es nicht im Falle der Auftragsfertigung für OTTO BOCK.

6.3
Weichen die gelieferten Produkte von Ziffer 6.1 und 6.2 ab, so kann OTTO BOCK wahlweise Neulieferung oder Minderung verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder bei Zusicherung von Eigenschaften Schadensersatz verlangen.

6.4
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Eingang der vollständigen Lieferung bei OTTO BOCK.

7. Ausführen von Arbeiten im Werk von OTTO BOCK


Personen, die Arbeiten innerhalb des Betriebes von OTTO BOCK ausführen, sind der geltenden Betriebsordnung unterworfen. Für Unfälle wird keine Haftung übernommen, soweit nicht OTTO BOCK ein Verschulden trifft.

8. Produkthaftung


Für Inanspruchnahme Dritter aus Fehlern am Endprodukt, die auf einem Fehler des Zulieferprodukts beruhen, stellt der Zulieferer OTTO BOCK bei Verschulden frei. Das Verschulden des Zulieferers wird vermutet, wenn sich der Fehler dem Zulieferprodukt zuordnen lässt. Der Freistellungsanspruch beinhaltet den Vorschuss für die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung.

9. Muster, Zeichnungen und Modellschutz


9.1
Unterlagen aller Art wie Zeichnungen, Muster Prototypen oder Datenträger, die OTTO BOCK zur Verfügung stellt, dürfen weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind nach Aufforderung kostenlos zurückzusenden.

9.2
Produkte, die nach den von OTTO BOCK übermittelten Unterlagen oder mit beigestellten Werkzeugen gefertigt werden, dürfen vom Zulieferer nicht selbst verwendet noch Dritten geliefert werden. Der Zulieferer darf sich nicht mittelbar oder unmittelbar am Nachbau dieser Produkte oder dem Vertrieb nachgebauter Produkte beteiligen.

10. Eigentum am Werkzeug


Beigestelltes Werkzeug bleibt Eigentum von OTTO BOCK. Der Zulieferer hat dieses getrennt zu lagern und darf es nur zur Fertigung von OTTO BOCK-Produkten verwenden. Er haftet ohne Verschulden für Wertminderung oder Verlust und wird diese entsprechend versichern. Die Kosten der Verwahrung sind durch den Kaufpreis für die auf dem Werkzeug erstellten Produkte abgegolten.

11. Betriebs- und Geschäftsgeheimnis


Der Zulieferer ist verpflichtet, Bestellungen von OTTO BOCK und die damit zusammenhängenden kaufmännischen und technischen Einzelheiten als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis zu behandeln.

12. Nebenbestimmungen


12.1
Soweit das UN-Kaufrecht keine Anwendung findet, gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.

12.2
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von OTTO BOCK oder nach Wahl der Geschäftssitz des Zulieferers.


Stand 07. Januar 2010

Allgemeine Einkaufsbedingungen
Laden Sie sich hier die Aktuellen Einkaufsbedingungen herunter (Stand 07. Januar 2010).

Dieses PDF-Dokument ist nicht barrierearm. (647F219-D-02-1001w.pdf | 123,57 KB)

Folgen Sie uns auf Twitter:

Folge Otto Bock HealthCare auf Twitter.
www.twitter.com/ottobockde
Folge Otto Bock HealthCare auf Twitter.
mehr

Science Center Medizintechnik

Das Technologie-Schaufenster in Berlin.
mehr
Quality for life